Ich stimme euch natürlich voll zu, dass die Staatstrojaner und Quellen-TKÜ durch Hacking eine wirklich schlechte Idee sind. Ich hatte eine Diskussion zum Richtervorbehalt und ich hatte es zuerst auch so verstanden, dass die Bundespolizei auch ohne richterliche Entscheidung diese Staatstrojaner einsetzen darf. Das ist aber glaube ich nicht so. Dazu muss es einen richterlichen Beschluss geben auch, wenn noch keine Straftat im Sinne der StPO vorliegt. Hier werden dann so Sachen wie Terrorismus angeführt, wo man einen Beschluss auch ohne konkreten Verdacht bekommt.
Das macht es jetzt natürlich nur marginal besser, weil diese Beschlüsse echt schnell ausgefüllt werden.
Und abgesehen davon gibt es ja noch die Geheimdienste die eh alles ohne Kontrolle dürfen sollen, was ja eine zusätzliche Katastrophe ist.
Danke für den Hinweis, wir sind da in SP031 im Feedbackblock mal drauf eingegangen: Ich konnte spontan keine klaren Aussagen zum Richtervorbehalt für die Bundespolizei finden, also wenn Du da eine handfeste Quelle hast, gerne her damit.
Ich war, wie Du vermutlich auch, wegen “Der Einsatz soll ‘sich gegen Personen richten, gegen die noch kein Tatverdacht begründet ist und daher noch keine strafprozessuale [Telekommunikationsüberwachung] angeordnet werden kann’” davon ausgegangen, dass es ohne Richterbeschluss ist, weil das klingt nach “für dann, wenn wir nicht den Weg über die Gerichte gehen können”.
Na ja, genau wie Du denke ich trotzdem, dass auch wenn das ein wichtiger Unterschied ist, unsere Gegenargumente gültig bleiben. Aber nun, vorerst hat sich das dank des Bundesrates ja sowieso erledigt